Treppenlift-Zuschüsse - EXPERT Treppenlifte - Rhein-Sieg
Alles was sie wissen müssen finden Sie hier
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Die meisten Menschen möchten gern in ihren eigenen vier Wänden alt werden. Da sich mit zunehmendem Alter die Mobilität einschränkt, sind ältere Menschen häufig auf einen Treppenlift zur Überwindung von Stufen angewiesen. Die Anschaffung eines Treppenlifts ist mit Kosten verbunden, die die Betroffenen oftmals nicht selbstständig aufbringen können. Hier kann man sich als erste Maßnahme an seine Krankenkasse bzw. Pflegekasse wenden.
Die Krankenkasse dient als Ansprechpartner für alle Belange, die die Gesundheit und damit auch die eigene Mobilität betreffen. Inwieweit die Krankenkasse die Anschaffung von einem Treppenlift bezuschusst, hängt von einer einzigen Voraussetzung ab: Es muss beim Antragssteller ein Pflegegrad vorliegen. Kontaktieren Sie am besten vor der Anschaffung eines Treppenlifts Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich über die aktuellen Voraussetzungen in Ihrem Pflegegrad und Möglichkeiten einer Bezuschussung bzw. Kostenübernahme seitens der Krankenkasse.
Seit dem 01. Januar 2017 gelten die im Pflegestärkungsgesetz 2 verankerten fünf Pflegegrade und lösen die bis dato gültigen drei Pflegestufen ab. Wird pflegebedürftigen Personen durch die Pflegekasse ein Pflegegrad anerkannt, so können diese bei ihrer Krankenkasse einen finanziellen Zuschuss für barrierefreie (Bau-)Maßnahme(n) beantragen. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Barrierereduzierung, wie ein Treppenlift. Möglich ist dies im Rahmen der finanzierbaren altersgerechten Wohnraumanpassung.
Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte den Einbau von einem Treppenlift mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu € 4.000,- beanspruchen. Dieser einmalige Zuschuss wird von der Pflegekasse ausgezahlt, um den Wohnraum barrierefrei und somit altersgerecht zu gestalten. Der Zuschuss kann für alle beliebigen Maßnahmen der Barrierereduzierung genutzt werden. Sollte sich der Hilfebedarf einmal ändern, ist es nach Absprache mit der Pflegekasse auch möglich, den Zuschuss ein zweites Mal gewährt zu bekommen.
Möchten Sie den Zuschuss der Pflege- und Krankenkasse in einen Treppenlift investieren und so ein Stück weit Mobilität und Freiheit zurückgewinnen, so sollten Sie den Antrag auf altersgerechte Wohnraumanpassung vor dem Einbau eines Treppenlifts stellen – nur so kann die Maßnahme bewilligt werden. Bei einem Ehepaar mit jeweils anerkannten Pflegegraden können insgesamt bis zu € 8.000,- an Zuschüssen für die altersgerechte Wohnraumanpassung gewährt werden, bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt sogar bis zu € 16.000,-.
Durch die Unterstützung der Pflege- und Krankenkasse reduzieren Sie Ihren Eigenanteil für die Anschaffung von einem Treppenlift, wie einem Sitz-, Hub-, Plattform- oder Senkrechtlift, um ein Vielfaches.
Die Antragsstellung für einen Zuschuss kann formal oder formlos erfolgen. Für die formale Antragsstellung gibt es bei Ihrer Krankenkasse entsprechende Formulare. Diese erhalten Sie auf Anfrage direkt bei einer Ansprechperson oder häufig auch auf der Website der Pflegekasse zum einfachen Download.
Alternativ können Sie auch schriftlich einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Lassen Sie sich von Ihrem Treppenlift-Anbieter ein kostenloses Angebot über einen Treppenlift machen und legen Sie dieses Angebot Ihrem Antrag bei.
In dem Antrag beschreiben Sie zudem, warum dieser Treppenlift eine Verbesserung in Ihrem Wohnumfeld darstellt. Fügen Sie außerdem Bilder bei, welche der Krankenkasse erlauben einen Eindruck von Ihrer Wohnsituation zu erhalten.
Die Pflegeleistungen sind für die Bewilligung zunächst nachrangig. Das heißt, dass erst einmal geprüft werden muss, ob nicht andere Leistungsträger wie die Berufsgenossenschaft oder der Landkreis die Kosten erstatten müssen.
Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen positiven Bescheid. Nun können Sie den Einbau des Treppenlifts durchführen lassen. Die Originalrechnungen reichen Sie bei der Pflegekasse ein.
Liegt ein Pflegegrad vor, so übernimmt die Krankenkasse bzw. die Pflegeversicherung die Kosten für einen Treppen-, Hub- oder Plattformlift – allerdings nicht zu 100 Prozent. Der Höchstsatz bei der Bezuschussung liegt bei maximal € 4.000,-.
Musste der Pflegebedürftige früher die Zuschüsse der Pflegekasse mit einem gewissen Eigenanteil selbst tragen, ist das seit dem 1. Januar 2013 hinfällig. Dies betrifft allerdings nur die Zuschüsse für Maßnahmen zur altersgerechten Wohnraumanpassung als Verbesserung des individuellen Wohnumfelds. Auch die bis dato vorgenommene Prüfung des Einkommens entfällt an der Stelle vollständig. Damit wurde auf ein wichtiges Anliegen der Pflegebedürftigenversorgung reagiert, nämlich mehr Zeit für die Pflegebedürftigen zu haben und den bürokratischen Aufwand zu minimieren.