Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte: So sparen Sie richtig
Ein Treppenlift kann eine echte Erleichterung im Alltag sein, besonders für Senioren, Behinderte und ihre Angehörigen. Viele denken dabei allerdings zuerst an die hohen Anschaffungskosten. Dabei gibt es eine Reihe von staatlichen Zuschüssen, Fördermöglichkeiten und weiteren Optionen, die den Treppenlift erschwinglich machen. Erfahren Sie alles darüber, wie Sie Ihren Treppenlift im besten Fall sogar kostenlos erhalten können!
Pflegegrad und Zuschüsse: Bis zu 4.000 Euro
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann von der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts erhalten. Der Zuschuss wird im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen gewährt, was bedeutet, dass der Treppenlift Ihr Zuhause barrierefreier machen muss. Je höher der Pflegegrad, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Antrag bewilligt wird. Wichtig ist, dass dieser vor der Montage gestellt wird. Die Pflegekasse übernimmt nicht die gesamten Kosten, aber der Zuschuss kann einen erheblichen Teil abdecken.
Wer gleich mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt hat, kann den Zuschuss sogar mehrfach beantragen. Pro Person sind bis zu 4.000 Euro möglich, bei mehreren Betroffenen in einem Haushalt bis zu 16.000 Euro. So wird Ihr Treppenlift unter Umständen sogar kostenlos!
Kostengünstige neuwertige Modelle: Sparen beim Treppenlift
Eine weitere Möglichkeit, die Kosten zu senken, ist der Kauf eines neuwertigen Treppenlifts. Diese Modelle sind gebraucht, aber generalüberholt und bieten die gleiche Sicherheit wie neue Lifte. Sie sparen also doppelt: durch den Zuschuss und den geringeren Anschaffungspreis. Viele Treppenlift-Anbieter haben sich auf den Verkauf solcher neuwertigen Lifte spezialisiert und bieten zusätzlich eine umfassende Garantie und Beratung. Dies kann die perfekte Lösung sein, um die Mobilität im eigenen Zuhause zu gewährleisten, ohne das Budget zu sprengen.
Voraussetzungen für Zuschüsse
Die wichtigste Voraussetzung für den Zuschuss der Pflegekasse ist der anerkannte Pflegegrad. Zusätzlich muss der Treppenlift zu einer Verbesserung des Wohnumfelds führen, was in der Regel bei Mobilitätseinschränkungen der Fall ist. Besonders wichtig: der Zuschuss muss vor dem Kauf der Montage beantragt werden. Das bedeutet: Erst den Antrag stellen, dann den Lift ein- oder umbauen. Andernfalls können Sie den Zuschuss verlieren.
Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, oder den genauen Ablauf der Antragstellung nicht kennen, kann Ihnen ein Treppenlift Experte dabei helfen. EXPERT Treppenlifte bietet eine kostenfreie Beratung an und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Finanzierung über die Krankenkasse
Neben der Pflegekasse können auch gesetzliche und private Krankenkassen unter bestimmten Umständen Zuschüsse für Treppenlifte gewähren. Zwar sind die Zuschüsse hier meist geringer als bei der Pflegekasse, doch auch hier gilt: Fragen kostet nichts. Besonders wenn der Treppenlift aus medizinischen Gründen notwendig ist, lohnt es sich, bei der Krankenkasse nachzufragen.
Für privat Versicherte gelten oft andere Bedingungen. Hier können unter Umständen höhere Kosten übernommen werden, abhängig von der jeweiligen Police und den individuellen Vertragsbedingungen. Auch in diesem Fall ist es ratsam, vor der Anschaffung eines Treppenlifts den Kontakt zur Versicherung zu suchen und sich ausführlich beraten zu lassen.
Tipps zur Beantragung eines Zuschusses
- Pflegegrad feststellen: Beantragen Sie einen Pflegegrad, falls dieser noch nicht vorhanden ist. Dies ist die Grundlage für die meisten Zuschüsse.
- Beratung einholen: Lassen Sie sich von einem Treppenlift-Anbieter oder einem Pflegeberater unterstützen. So vermeiden Sie Fehler bei der Antragstellung.
- Kostenvoranschlag einholen: Legen Sie dem Antrag einen detaillierten Kostenvoranschlag des Treppenlift-Anbieters bei. Ohne diesen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Zuschuss vor Einbau beantragen: Stellen Sie sicher, dass der Zuschuss bewilligt ist, bevor Sie den Treppenlift einbauen lassen.
Ablehnungsgründe und Alternativen
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen für den Zuschuss nicht erfüllt sind, beispielsweise wenn kein Pflegegrad vorliegt oder der Einbau des Lifts nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt wird. Auch wenn der Antrag zu spät gestellt wird, kann dies zur Ablehnung führen.
Falls der Antrag abgelehnt wird, ist das jedoch nicht das Ende der Möglichkeiten. Sie können diesen überarbeiten und erneut einreichen oder alternative Förderungen in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Treppenlift-Anbieter hilft Ihnen im Beratungsgespräch dabei, die Ablehnungsgründe zu verstehen und den Antrag korrekt neu zu stellen. So erhalten Sie Ihre Bewegungsfreiheit in den eigenen vier Wänden im Handumdrehen wieder zurück.
Steuerliche Vorteile
Auch steuerlich können Sie von der Anschaffung eines Treppenlifts profitieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies gilt vor allem dann, wenn der Treppenlift aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Wie viel genau absetzbar ist, hängt von Ihrem persönlichen Einkommen und der Höhe der Gesamtkosten ab. Es lohnt sich, hier einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um das maximale Potenzial auszuschöpfen.
Zuschüsse clever nutzen
Ein Treppenlift kann dank staatlicher Zuschüsse, Förderungen durch die Pflegekasse und steuerlicher Vorteile durchaus erschwinglich sein. Besonders mit einem neuwertigen Modell sparen Sie zusätzlich bei den Anschaffungskosten. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig und korrekt zu stellen, um keine Förderungen zu verpassen. Lassen Sie sich dabei von Experten helfen, die Sie durch den Antragsdschungel führen können. So bleibt Ihr Zuhause barrierefrei, ohne dass die Kosten zum Hindernis werden.